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All posts by Andreas Herrmann

Tipps gegen den Telefonterror

Wie Sie sich vor lästigen Werbeanrufen schützen können

Die Schweizer Behörden sind alarmiert: Obwohl seit April 2012 Werbeanrufe von Unternehmen unter bestimmten Umständen strafrechtlich verfolgt werden können, ist die Flut solch lästiger Anrufe ungebrochen. Ominöse Unternehmen nutzen Briefkastenfirmen im Ausland, wechseln regelmässig ihre Rufnummern oder kontaktieren die ahnungslosen Konsumenten gar mit unterdrückter Telefonnummer. Eine Anzeige verläuft deshalb häufig ins Leere.

Doch inzwischen sind Sie dem nervenden Telefonterror nicht mehr hilflos ausgeliefert. Wenn Sie im Telefonbuch der Schweiz gelistet sind, können Sie Ihre Rufnummer über www.local.ch mit einem Sternchen versehen. Diese kleine Markierung unterrichtet Unternehmen davon, dass Sie keine Werbeanrufe erhalten möchten. Zudem bieten viele Telefonanbieter die Möglichkeit, bestimmte eingehende Telefonnummern bereits im System der Telefonanlage sperren zu lassen. Dazu gehören beispielsweise ausländische und unterdrückte Rufnummern. Dieselbe Funktion finden Sie auch bei neueren Telefonen.

Darüber hinaus bietet die Konsumenteninfo AG auf ihrer Website eine hilfreiche Liste, in der Sie die Telefonnummern von bekannten Callcentern einsehen können. Integrieren Sie diese Nummern in Ihre Blockierliste oder drehen Sie den Spiess einfach um: Über einen Anruf beim entsprechenden Callcenter können Sie verlangen, von deren Anrufliste gelöscht zu werden.

Nützen all diese Vorkehrungen nichts, nehmen die Allianz der Konsumentenschutzorganisationen oder das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) gern Ihre Beschwerde entgegen.

Tipps gegen Betrüger

Vorsicht vor Telefonbetrügern

Wenn das Telefon ungefragt klingelt, empfinden dies die meisten Menschen als störend. Unerwünschte Werbeanrufe nerven, sind aber in der Regel harmlos und lassen sich durch Massnahmen wie einen Stern-Eintrag im Telefonbuch umgehen. Anders sieht es bei unerwünschten Anrufen und Telefonterror von Telefonbetrügern aus. Von dem Enkeltrick, bei dem ahnungslose ältere Menschen um ihr Erspartes gebracht werden, haben Sie vermutlich schon häufig gehört.

Er ist aber nur eine der Maschen, mit denen Telefonbetrüger die Angerufenen hinters Licht führen wollen. Häufig geht es darum, vom Angerufenen private Daten zu erschleichen. Die Telefonbetrüger geben sich als regionale Behörden aus, benachrichtigen Sie über einen vermeintlichen Gewinn oder versprechen die Behebung von Problemen der Internetsicherheit gegen eine saftige Gebühr. Besonders dreist sind Telefonbetrüger, die ein Mittel gegen unerwünschte Telefonanrufe versprechen – selbstverständlich nicht kostenlos.

Haben Sie einen verdächtigen Anrufer am Apparat, sollten Sie besonders wachsam sein. Spätestens, wenn der potentielle Telefonbetrüger auf Daten drängt, aber im Gegenzug weder etwas über seine Firma preisgibt noch darüber, wie er an Ihre Nummer gekommen ist, sollten Sie das Gespräch umgehend beenden.

Fünf Tipps gegen lästiges Dialogmarketing am Telefon

  1. Lassen Sie sich nie in ein Gespräch verwickeln. Bringen Sie rasch zum Ausdruck, dass Sie kein Interesse haben und beenden Sie das Gespräch durch Auflegen.
  2. Fordern Sie den Anrufer dazu auf, Ihre Telefonnummer in der Liste des Unternehmens zu löschen. Der Datenschutz in der Schweiz gibt Ihnen das Recht auf Löschung. Erwähnen Sie gern den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). Hilfreiche Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Website des EDÖB.
  3. Achten Sie stets auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, wenn Sie bei Gewinnspielen oder Umfragen teilnehmen. Häufig gibt es eine Klausel, die die Firmen berechtigt, Ihre Daten an Dritte weiterzugeben.
  4. Kontaktieren Sie Ihren Telefonanbieter. Viele Anbieter bieten Ihnen die Möglichkeit, eingehende Anrufe mit unterdrückter Telefonnummer und unerwünschte Nummern zu sperren.
  5. Seit dem 1. April 2012 können sich Konsumenten in der Schweiz gegen unseriöse und lästige Werbemassnahmen am Telefon auch rechtlich zur Wehr setzen. Kennzeichnen Sie Ihren Telefonbucheintrag über local.ch mit einem Sternchen. Mit dem Sternsymbol zeigen Sie, dass Sie keine Werbeanrufe wünschen. Sollten Sie trotzdem weiterhin kontaktiert werden, legen Sie beim Staatssekretariat für Wirtschaft Beschwerde ein.

Konsumentenschutz vor unerwünschter Werbung

Das revidierte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in der Schweiz

Seit dem 1. April 2012 gilt das revidierte UWG in der Schweiz. Nach Deutschland und Österreich schützt seither auch der Schweizer Bund seine Konsumenten in besonderem Masse vor unlauteren Methoden im Wettbewerb. Über ein Sternsymbol können Konsumenten im Telefonbucheintrag kennzeichnen lassen, dass sie keine Werbemassnahmen per Telefon wünschen. Über die Website local.ch lässt sich das Sternchen selbstständig setzen oder kann über eine kostenlose Rufnummer (0800 86 80 86) aktiviert werden.

Ausserdem ist es Internetanbietern nun verboten, ihre Identität bei Werbemails zu verschleiern. Auch ominöse Postsendungen zum Eintrag in Firmenregister oder Angebote zu Inseraten ohne Preise und Laufzeiten sind laut der Ergänzung des Gesetzes verboten. Bei Verstössen droht eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren, auch empfindliche Geldstrafen sind vorgesehen.

Um sich gegen unlautere Werbung zur Wehr zu setzen, können betroffene Konsumenten Beschwerde beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) einlegen. Das SECO ist sowohl dazu berechtigt, bei Missachtung der Sterneinträge Klage einzureichen, als auch bei unlauteren Geschäftspraktiken, wie zum Beispiel Werbeversprechen oder unseriösen Verkaufsfahrten, einzugreifen. Voraussetzung für eine Klage sind mindestens 20 Meldungen. Betroffene finden entsprechende Formulare zur Beschwerde auf der Website des Staatssekretariats.

Spam-Mails unterbinden

Was Sie gegen unerwünschte Werbemails tun können

Unerwünschte Werbung via Email, auch genannt Spam, ist lästig und kann das Email-Postfach zum Überquellen bringen. Der Email-Spam ist auch nicht ganz ungefährlich, denn mitunter werden Viren und andere schädliche Anhänge über Spam-Mails verschickt. Was also tun gegen unerwünschte Werbung per Email?

Zunächst sei gesagt, dass es eine Änderung des Fernmeldegesetzes vom 1. April 2007 das unaufgeforderte Versenden von Massen-Emails zu Werbezwecken verbietet. Werbemails müssen seitdem verschiedene Voraussetzungen erfüllen, um legal zu sein. Zum einen muss der Empfänger selbst seine Einwilligung für den Email-Empfang gegeben haben und zum anderen muss der Versender zweifelsfrei erkennbar sein. Auch muss jede Werbe-Mail einen Link erhalten, über den sich der Empfänger aus dem Verteiler austragen kann.

Erhalten Sie dennoch unerwünschte Emails, kann der Spamfilter Ihres Email-Providers oder spezielle Software zum Blocken von Werbemails helfen. Wenn möglich, können Sie auch den Spammer bei seinem Fernmeldedienst melden. Jeder Anbieter in der Schweiz ist dazu verpflichtet, eine Meldestelle für Spam zu betreiben und kann Massnahmen betreiben, wie zum Beispiel den Emailversand des Spammers zu sperren.

Gesetz gegen unerwünschte Werbung

Die Robinsonliste – Schutz vor unerwünschtem Dialogmarketing

In der heutigen Zeit setzen viele Unternehmen verstärkt auf das sogenannte Dialogmarketing. Potentielle Kunden werden per Post, Anruf oder E-Mail kontaktiert, um Dienstleistungen und Produkte zu bewerben.

Doch viele Konsumenten fühlen sich von dieser Art der Werbung belästigt. Um Konsumenten vor der Fülle an unerwünschten Werbemassnahmen zu schützen, ist in der Schweiz seit April 2012 das revidierte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in Kraft gesetzt worden. Schweizer Konsumenten können sich seither mit einem Sternsymbol im Telefonbuch kennzeichnen lassen. Unternehmen, die trotz Sterncheneintrag diese Rufnummern zwecks Werbung kontaktieren, riskieren ein Strafverfahren.

Eine weitere Möglichkeit, sich vor lästigen Werbeanrufen zu schützen, bietet die Robinsonliste des Schweizer Dialogmarketing Verbandes (SDV). Bereits seit zwanzig Jahren besteht die Robinsonliste gegen adressierte Werbung. Inzwischen sind Personen mit Kontaktdaten auf dieser Liste auch gegen Telefonanrufe und E-Mails geschützt. Der SDV geht davon aus, dass seriöse Unternehmen vor allem die Konsumenten kontaktieren möchten, die in die Zielgruppe passen und Interesse an den Angeboten haben. Ein Unternehmen, das als Mitglied im SDV eingetragen ist, verpflichtet sich deshalb auch im Sinne des eigenen Dialogmarketings, Personen der Robinsonliste nicht zu kontaktieren.

Hilfsmittel gegen nicht erwünschte Werbung

Tipps zur Unterbindung unerwünschter Werbung

Unerwünschte Werbung ist ein Problem, von dem die meisten Schweizer betroffen sind. Ob per Post oder per Email – es werden in der Schweiz Millionen Werbesendungen aufgegeben, die häufig nicht erwünscht sind. Hinzu kommen lästige Werbeanrufe von Callcentern. Doch Sie müssen sich bei unerwünschter Werbung nicht einfach Ihrem Schicksal fügen.

Gegen Werbesendungen per Post hilft zum Beispiel ein „Stopp Reklame“-Kleber an Ihrem Briefkasten. Auch können Sie sich auf die so genannte „Robinsonliste“ eintragen lassen, um an Sie adressierte Werbung zu unterbinden. Sie hilft jedoch nur gegen Werbung von Firmen, die Mitglied im Schweizer Direktmarketing Verband sind. Andere adressierte Werbung lassen Sie am besten mit einem Vermerk wie „Ich untersage die Verwendung meiner Adresse zu Werbezwecken“ an den Absender zurückgehen. Vorsicht auch bei der Teilnahme an Gewinnspielen! Stellen Sie stets sicher, dass Sie die Weitergabe Ihrer Daten an Dritte verbieten, wenn nötig auch handschriftlich.

Seit dem Inkrafttreten des revidierten Fernmeldegesetzes im April 2007 ist das unaufgeforderte Versenden von Emails und SMS verboten, erlaubt ist lediglich die Werbung an bestehende Kunden. Jedoch müssen Sie als Konsument immer die Möglichkeit haben, einen Newsletter wieder abzubestellen. Gegen unerwünschte Werbung per Telefon lassen Sie am besten Ihren Telefonbucheintrag bei der Swisscom Directories AG mit einem Stern markieren. Er signalisiert, dass Sie keine Werbeanrufe erhalten wollen.

Anonyme Werbeanrufe

Lästige Anrufe mit unterdrückter Telefonnummer – was tun?

Sie verkaufen Gourmet-Pakete mit Produkten aus der Toscana, informieren über Gewinne an zwielichtigen Gewinnspielen oder starten lästige Umfragen, die nicht enden wollen. Jeder kennt wohl heutzutage diese Art der Werbeanrufe, bei denen häufig nicht einmal klar wird, von welchem Unternehmen sie eigentlich stammen, geschweige denn, wie diese Firmen an entsprechende Telefonnummern gelangt sind.

Um genervte Konsumenten zu schützen, haben die Bundesbehörden in der Schweiz das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ergänzt. Rufnummern im Telefonbuch der Schweiz, die mit einem Sternsymbol gekennzeichnet sind, dürfen nun nicht mehr zwecks Werbemassnahme kontaktiert werden. Andernfalls droht eine strafrechtliche Verfolgung.

Soweit die Theorie – denn in der Praxis laufen solche Strafanträge häufig ins Leere.

Die fragwürdigen Unternehmen gehen inzwischen dazu über, Callcenter aus dem Ausland zu beauftragen, die nicht unter die Gesetzgebung in der Schweiz fallen, oder sie nutzen die Funktion, mit unterdrückter Telefonnummer anzurufen. Der Konsumenten fühlt sich gerade in letzterem Fall häufig machtlos, denn wie soll man sich gegen Anrufe mit unterdrückter Nummer zur Wehr setzen?

Die Schweizer Telefongesellschaften haben inzwischen reagiert. Viele Telefonanlagen, Router und auch Telefongeräte lassen sich so einstellen, dass Anrufe mit unterdrückter Nummer nicht mehr durchgestellt werden. Konsumenten können sich bei ihrem Anbieter informieren und in vielen Fällen sogar eine Art Blockierliste mit bekannten Werberufnummern erstellen lassen. Eine Liste mit solchen Rufnummern von Werbeunternehmen bietet die Konsumenteninfo AG auf Ihrer Website.

Callcenter sperren

So vermeiden Sie unerwünschte Anrufe

Die meisten Konsumenten empfinden unerwünschte Werbung per Telefon über Callcenter als lästig und störend. Wenn Sie lieber auf Werbeanrufe verzichten möchten, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Eintrag im offiziellen Telefonbuch der Schweiz mit einem Stern kennzeichnen zu lassen. Er signalisiert, dass Sie keine werbenden Anrufe von Unternehmen wünschen. Anpassen können Sie Ihren Eintrag ganz einfach online über die Website local.ch oder mit einem Anruf der kostenloses Nummer 0800 86 80 86. Auch eingetragene Mobilfunknummern oder Email-Adressen werden dabei automatisch mit einem Stern versehen. Seriöse Werbetreibende werden Ihren Wunsch respektieren.

Doch nicht alle unerwünschten Anrufer sind seriös und lassen sich durch einen Sternchen-Eintrag beirren. Unseriöse Callcenter, Trickbetrüger oder andere Personen, die nichts Gutes im Schilde führen, tätigen ihre Anrufe meist mit unterdrückter Rufnummer. Um zu vermeiden, dass diese Anrufe Sie erreichen, können Sie Ihren Anschluss komplett für anonyme Anrufe sperren lassen. Bei der Swisscom ist dies sogar durch das simple Drücken einiger Tasten auf Ihrem Telefon möglich. Sie heben einfach den Hörer ab, wählen die Sterntaste, anschliessend 99 und nun die Rautetaste. Nach der Einschaltbestätigung können Sie wieder auflegen. Auch viele moderne Telefone erlauben es, direkt am Gerät Sperren für unterschiedliche Anrufertypen einzurichten.

Lästige Krankenkassen

Bei Anruf lästige Krankenkassentermine: Wie Sie sich schützen können

Kennen Sie das? Es ist jedes Jahr dasselbe: Besonders zum Ende eines Jahres erhalten Sie regelmässig Anrufe, bei denen Sie am Telefon lästige Krankenkassentermine vereinbaren sollen. Obwohl in der Schweiz die Leistungen der Grundsicherung bei jeder der rund 80 Krankenkassen dieselben sind, versuchen viele Kassen, ihre angeblich besonders günstigen Prämien vorzustellen oder Zusatzversicherungen anzubieten.

Natürlich sollten Sie als Versicherungsnehmer über die Angebote von ambulanten Zusatzversicherungen und Spital-Zusatzversicherungen informiert sein, weil Sie so bares Geld sparen können. Allerdings müssen Sie nicht jedes Jahr aufs Neue lästige Krankenkassentermine wahrnehmen. Viele Vergleichsportale im Internet zeigen Ihnen die wichtigsten Leistungen und Prämien der verschiedenen Krankenkassen übersichtlich und kostenlos an.

Wenn Sie die passenden Versicherungen gefunden haben, müssen Sie nicht länger den Telefonterror von Krankenkassen hinnehmen. Mit einem Sterncheneintrag im Telefonbuch, den Sie über die Website local.ch aktivieren können, erklären Sie unmissverständlich, dass Sie keine Werbemassnahmen am Telefon wünschen.

Eine Ausnahme bildet der sogenannte Krankenkassen-Kodex. Als Kunde, ehemaliger Kunde oder als Interessent, der ausdrücklich sein Einverständnis gegeben hat, dürfen Sie weiterhin kontaktiert werden. Schwarze Schafe, die sich nicht an diesen Krankenkassen-Kodex halten oder den Sterncheneintrag missachten, können Sie beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) melden.

Massnahmen gegen unerwünschte Werbung

,,Anti-Werbe-Set“ gegen unerwünschte Werbung

Unerwünschte Werbung wird nicht nur immer mehr, sondern auch immer aggressiver. Mitunter werden Konsumenten von zig Werbeanrufen am Tag belästigt und sowohl Email-Postfach als auch Briefkasten quellen über vor lauter Werbebotschaften. Doch Sie können einige Massnahmen ergreifen, um sich zumindest weitgehend von der unerwünschten Werbung zu befreien.

Hierbei hilft zum Beispiel das Anti-Werbe-Set des Konsumentenforums, der unabhängigen Schweizer Konsumentenorganisation. Es enthält einen „Stopp Reklame“-Aufkleber, welcher den heimischen Briefkasten vor Werbesendungen schützen soll. Für an Sie andressierte unerwünschte Werbung stehen 24 „Refusé“-Aufkleber zur Verfügung, die eine unkomplizierte Rücksendung garantieren. Letzter Bestandteil des Pakets sind zwei vorgedruckte Sperr-Anträge, einmal für die Swisscom Directories AG und einmal für die SDV-Robinsonliste. Während ersterer dafür sorgt, dass Ihr Telefonbucheintrag mit einem Stern markiert wird, um ihn für Werbung zu sperren, setzt sie der zweite auf die „Robinsonliste“ des Schweizer Direktmarketing Verbandes. Dieser Eintrag vermeidet adressierte Werbung von Mitgliedern des Verbandes.

Zwar ist es in der heutigen Zeit schwer, ganz von Werbeanrufen, Werbesendungen und Co. verschont zu bleiben, aber wenn Sie diese Massnahmen umsetzen, sollten Sie unerwünschte Werbung zumindest spürbar eindämmen können.