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Gesetz gegen unerwünschte Werbung

Die Robinsonliste – Schutz vor unerwünschtem Dialogmarketing

In der heutigen Zeit setzen viele Unternehmen verstärkt auf das sogenannte Dialogmarketing. Potentielle Kunden werden per Post, Anruf oder E-Mail kontaktiert, um Dienstleistungen und Produkte zu bewerben.

Doch viele Konsumenten fühlen sich von dieser Art der Werbung belästigt. Um Konsumenten vor der Fülle an unerwünschten Werbemassnahmen zu schützen, ist in der Schweiz seit April 2012 das revidierte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in Kraft gesetzt worden. Schweizer Konsumenten können sich seither mit einem Sternsymbol im Telefonbuch kennzeichnen lassen. Unternehmen, die trotz Sterncheneintrag diese Rufnummern zwecks Werbung kontaktieren, riskieren ein Strafverfahren.

Eine weitere Möglichkeit, sich vor lästigen Werbeanrufen zu schützen, bietet die Robinsonliste des Schweizer Dialogmarketing Verbandes (SDV). Bereits seit zwanzig Jahren besteht die Robinsonliste gegen adressierte Werbung. Inzwischen sind Personen mit Kontaktdaten auf dieser Liste auch gegen Telefonanrufe und E-Mails geschützt. Der SDV geht davon aus, dass seriöse Unternehmen vor allem die Konsumenten kontaktieren möchten, die in die Zielgruppe passen und Interesse an den Angeboten haben. Ein Unternehmen, das als Mitglied im SDV eingetragen ist, verpflichtet sich deshalb auch im Sinne des eigenen Dialogmarketings, Personen der Robinsonliste nicht zu kontaktieren.

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