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Tag Archives: Belästigung

Gesetz gegen unerwünschte Werbung

Die Robinsonliste – Schutz vor unerwünschtem Dialogmarketing

In der heutigen Zeit setzen viele Unternehmen verstärkt auf das sogenannte Dialogmarketing. Potentielle Kunden werden per Post, Anruf oder E-Mail kontaktiert, um Dienstleistungen und Produkte zu bewerben.

Doch viele Konsumenten fühlen sich von dieser Art der Werbung belästigt. Um Konsumenten vor der Fülle an unerwünschten Werbemassnahmen zu schützen, ist in der Schweiz seit April 2012 das revidierte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in Kraft gesetzt worden. Schweizer Konsumenten können sich seither mit einem Sternsymbol im Telefonbuch kennzeichnen lassen. Unternehmen, die trotz Sterncheneintrag diese Rufnummern zwecks Werbung kontaktieren, riskieren ein Strafverfahren.

Eine weitere Möglichkeit, sich vor lästigen Werbeanrufen zu schützen, bietet die Robinsonliste des Schweizer Dialogmarketing Verbandes (SDV). Bereits seit zwanzig Jahren besteht die Robinsonliste gegen adressierte Werbung. Inzwischen sind Personen mit Kontaktdaten auf dieser Liste auch gegen Telefonanrufe und E-Mails geschützt. Der SDV geht davon aus, dass seriöse Unternehmen vor allem die Konsumenten kontaktieren möchten, die in die Zielgruppe passen und Interesse an den Angeboten haben. Ein Unternehmen, das als Mitglied im SDV eingetragen ist, verpflichtet sich deshalb auch im Sinne des eigenen Dialogmarketings, Personen der Robinsonliste nicht zu kontaktieren.

Massnahmen gegen unerwünschte Werbung

,,Anti-Werbe-Set“ gegen unerwünschte Werbung

Unerwünschte Werbung wird nicht nur immer mehr, sondern auch immer aggressiver. Mitunter werden Konsumenten von zig Werbeanrufen am Tag belästigt und sowohl Email-Postfach als auch Briefkasten quellen über vor lauter Werbebotschaften. Doch Sie können einige Massnahmen ergreifen, um sich zumindest weitgehend von der unerwünschten Werbung zu befreien.

Hierbei hilft zum Beispiel das Anti-Werbe-Set des Konsumentenforums, der unabhängigen Schweizer Konsumentenorganisation. Es enthält einen „Stopp Reklame“-Aufkleber, welcher den heimischen Briefkasten vor Werbesendungen schützen soll. Für an Sie andressierte unerwünschte Werbung stehen 24 „Refusé“-Aufkleber zur Verfügung, die eine unkomplizierte Rücksendung garantieren. Letzter Bestandteil des Pakets sind zwei vorgedruckte Sperr-Anträge, einmal für die Swisscom Directories AG und einmal für die SDV-Robinsonliste. Während ersterer dafür sorgt, dass Ihr Telefonbucheintrag mit einem Stern markiert wird, um ihn für Werbung zu sperren, setzt sie der zweite auf die „Robinsonliste“ des Schweizer Direktmarketing Verbandes. Dieser Eintrag vermeidet adressierte Werbung von Mitgliedern des Verbandes.

Zwar ist es in der heutigen Zeit schwer, ganz von Werbeanrufen, Werbesendungen und Co. verschont zu bleiben, aber wenn Sie diese Massnahmen umsetzen, sollten Sie unerwünschte Werbung zumindest spürbar eindämmen können.