Category Archives: Gesetz

Konsumentenschutz vor unerwünschter Werbung

Das revidierte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in der Schweiz

Seit dem 1. April 2012 gilt das revidierte UWG in der Schweiz. Nach Deutschland und Österreich schützt seither auch der Schweizer Bund seine Konsumenten in besonderem Masse vor unlauteren Methoden im Wettbewerb. Über ein Sternsymbol können Konsumenten im Telefonbucheintrag kennzeichnen lassen, dass sie keine Werbemassnahmen per Telefon wünschen. Über die Website local.ch lässt sich das Sternchen selbstständig setzen oder kann über eine kostenlose Rufnummer (0800 86 80 86) aktiviert werden.

Ausserdem ist es Internetanbietern nun verboten, ihre Identität bei Werbemails zu verschleiern. Auch ominöse Postsendungen zum Eintrag in Firmenregister oder Angebote zu Inseraten ohne Preise und Laufzeiten sind laut der Ergänzung des Gesetzes verboten. Bei Verstössen droht eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren, auch empfindliche Geldstrafen sind vorgesehen.

Um sich gegen unlautere Werbung zur Wehr zu setzen, können betroffene Konsumenten Beschwerde beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) einlegen. Das SECO ist sowohl dazu berechtigt, bei Missachtung der Sterneinträge Klage einzureichen, als auch bei unlauteren Geschäftspraktiken, wie zum Beispiel Werbeversprechen oder unseriösen Verkaufsfahrten, einzugreifen. Voraussetzung für eine Klage sind mindestens 20 Meldungen. Betroffene finden entsprechende Formulare zur Beschwerde auf der Website des Staatssekretariats.

Gesetz gegen unerwünschte Werbung

Die Robinsonliste – Schutz vor unerwünschtem Dialogmarketing

In der heutigen Zeit setzen viele Unternehmen verstärkt auf das sogenannte Dialogmarketing. Potentielle Kunden werden per Post, Anruf oder E-Mail kontaktiert, um Dienstleistungen und Produkte zu bewerben.

Doch viele Konsumenten fühlen sich von dieser Art der Werbung belästigt. Um Konsumenten vor der Fülle an unerwünschten Werbemassnahmen zu schützen, ist in der Schweiz seit April 2012 das revidierte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in Kraft gesetzt worden. Schweizer Konsumenten können sich seither mit einem Sternsymbol im Telefonbuch kennzeichnen lassen. Unternehmen, die trotz Sterncheneintrag diese Rufnummern zwecks Werbung kontaktieren, riskieren ein Strafverfahren.

Eine weitere Möglichkeit, sich vor lästigen Werbeanrufen zu schützen, bietet die Robinsonliste des Schweizer Dialogmarketing Verbandes (SDV). Bereits seit zwanzig Jahren besteht die Robinsonliste gegen adressierte Werbung. Inzwischen sind Personen mit Kontaktdaten auf dieser Liste auch gegen Telefonanrufe und E-Mails geschützt. Der SDV geht davon aus, dass seriöse Unternehmen vor allem die Konsumenten kontaktieren möchten, die in die Zielgruppe passen und Interesse an den Angeboten haben. Ein Unternehmen, das als Mitglied im SDV eingetragen ist, verpflichtet sich deshalb auch im Sinne des eigenen Dialogmarketings, Personen der Robinsonliste nicht zu kontaktieren.