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Stalking einfach ausschalten

Angst vor Stalking-Anrufen?

Stalking ist ein Straftatbestand, der bei den Betroffenen in der Regel grosse Angst und Beklemmung auslöst. Stalker belästigen eine bestimmte Person per Telefon, SMS oder auf dem persönlichen Wege. Doch wann spricht man von Stalkingopfern? Wie genau ist der Begriff Stalking eigentlich definiert?

Fühlt sich ein Mensch in seiner Privatsphäre verletzt oder derart belästigt, dass seine Sicherheit bedroht oder sein normaler Tagesablauf beeinträchtigt wird, spricht man von Stalking, Nötigung oder Belästigung am Telefon. Stalking kann schwere psychische Folgen für das Stalkingopfer haben.

Stalker nutzen in den meisten Fällen das Telefon, um ihre Stalkingopfer zu terrorisieren. Das Telefon klingelt und Stalkingopfern stockt der Atem. Diese obsessive Verfolgung bringt das Stalkingopfer psychisch an seine Grenzen. Täter sind besessen von ihren Stalkingopfern. Sie wollen diese belagern, besitzen und terrorisieren.

Raus aus der Stalking-Falle

Eine naheliegende Methode, sich vor solchen aufdringlichen Telefonanrufen in Zukunft zu schützen, ist ein Wechsel der Telefonnummer. Damit sind allerdings weitere Unannehmlichkeiten verbunden. Denn jeder willkommene Anrufer muss von dem Wechsel der Rufnummer informiert werden. Dieser Weg ist für das Stalkingopfer lästig und zeitaufwendig.

Da ist es einfacher, die Rufnummer des potenziellen Stalkers zu blockieren. Auch unterdrückte Nummern können blockiert oder auf einen Anrufbeantworter umgeleitet werden. So gehören auch lästiges Telefonmarketing und aufdringliche Werbeanrufe der Vergangenheit an. Telefonprovider bieten in der Regel diesen Blockier-Service an.

Übrigens: Spezielle Telefonanlagen – wie der Telprotector – und Anti-Telefonterror-Apps -wie die Stalktel-App – schützen den Betroffenen und bieten zudem Flexibilität und Individualität. Setzen Sie auch nervige, bedrängende Rufnummern auf Ihre „Blacklist“. Wehren Sie sich so einfach und effektiv gegen aufdringliche Stalking-Anrufe, Werbeanrufe und Telefonterror.

Telefonbetrug stoppen!

Telefonbetrüger entlarven

Betrugsversuche am Telefon halten die Schweizer Bevölkerung auf Trab. Mit betrügerischen Tricks werden Unwissenheit und Gutgläubigkeit der Bürger per Telefon ausgenutzt. Die Telefonbetrüger kommunizieren oft auf der persönlichen Schiene mit ihren potenziellen Betrugsopfern, indem sie diese mit dem Vornamen ansprechen. Neben dem Enkeltrick-Betrug werden auch Tee-Betrugsversuche, bei denen Bürger angeblich Tee bestellt haben sollen, gerne umgesetzt.

Trickbetrüger bauen während des Telefonats Zeitdruck auf. So soll eine unverzügliche Zahlung vor hohen Bearbeitungskosten und noch grösserem finanziellen Verlust schützen. Einige Trickbetrüger nutzen sogar Polizei-Telefonnummern, um bei ihren Betrugsopfern an Glaubwürdigkeit zu gewinnen. Kriminellen Fantasien sind am Telefon keine Grenzen gesetzt.

Die Angst der Betrugsopfer vor dem klingelnden Telefonat wächst täglich. Hinter dem Telefonbetrüger steckt nämlich häufig nicht nur ein einzelner Verbrecher, sondern ein kriminelles Netz perfekt organisierter Betrüger. Doch Sie können sich vor Telefonterror und telefonischen Betrüger-Maschen schützen.

Schutz vor Telefonbetrug

Wehren Sie sich als Bürger dagegen, dass man Sie am Telefon betrügt, bedroht oder Ihnen einen finanziellen Schaden zufügen möchte. Telefonbetrüger sind perfekt vorbereitet und arbeiten gut strukturiert. Schützen Sie sich vor Trickbetrügern und Betrugsfällen am Telefon, indem Sie Ohren und Augen offen halten.

Die telefonische Betrugsmasche wird nämlich gerne auch mit gefälschten Briefen von angeblich offiziellen Behörden und Ämtern unterstrichen. Bürger werden schriftlich und telefonisch bedrängt und genötigt, Geld auf ausländische Konten zu überweisen.

Gehen Sie am Telefon auf Nummer sicher: Lassen Sie unbekannte oder unterdrückte Telefonnummern auf Ihren Anrufbeantworter laufen. So haben Sie die Möglichkeit, seriöse Anrufer selbst zurückzurufen. Telefonbetrug und Telefonabzocke pfuschen Sie schon mit dieser einfachen Methode mächtig ins Handwerk. Bei Bedarf gehen Sie einen Schritt weiter und blockieren einfach Anrufe potenzieller Betrüger und Verbrecher.

Call Center und ihr Ruf

Firmen bauen auf Call Center

Schweizer Unternehmen geben meist ihr Telefonmarketing in die Hände eines Call Centers. Call Center engagieren sich für die Ziele ihrer Auftraggeber. Die Servicemitarbeiter setzen alles daran, über das Telefon neue Kunden zu gewinnen oder Waren und Dienstleistungen an den Konsumenten zu bringen. Da sind leider oft auch Werbemittel recht, die lästig und unseriös sind.

Telefonverkauf ist in der Schweiz ebenso verbreitet, wie das Outsourcing bestimmter Telefondienstleistungen. Hierzu zählen die telefonische Annahme von Bestellungen oder die Bearbeitung von Reklamationen am Telefon. Auch die Bereitstellung einer Info Hotline über externe Serviceunternehmen dient vielen Unternehmen dazu, Kunden einen interessanten Mehrwert zu bieten.

Immer einen Schritt vor den Mitbewerbern sein – hierbei unterstützen professionelle Callcenter Schweizer Unternehmen unterschiedlichster Branchen.

Callcenter – Mitarbeiter mit Kompetenz?

Ein Call Center Mitarbeiter bringt oberflächliche Kenntnisse über die entsprechenden Produkte oder Dienstleistungen des Auftraggebers mit. Betreiber von Call Centern stärken die Kompetenz ihrer Service-Mitarbeiter durch gezielte Schulungen und eine sorgfältige Einarbeitung.

Call Center Services werben mit Professionalität, Seriosität und Kundenfreundlichkeit. Sie bringen das mit, was ein Unternehmen von externen Werbeverteilern oder Produktberatern erwartet – zumindest auf dem Papier. Die Erfahrung aus der Praxis zeigt nämlich, dass es auch heute immer noch Call Center gibt, die die Ziele ihrer Auftraggeber aufdringlich und unseriös angehen.

Oft fühlen sich Konsumenten in der Schweiz von lästigen Werbeanrufern bedrängt, da sie zu unmöglichen Zeiten anrufen oder ein aggressives Telefonverhalten an den Tag legen. Nicht alle Call Center Betreiber halten sich an den Sterneintrag im Schweizer Telefonbuch.

Telefonmarketing

Keine Lust auf Telefonmarketing

Sie haben an einem Gewinnspiel, Wettbewerb, einer Umfrage teilgenommen oder einfach einen Einkauf am Telefon oder im Internet getätigt: In fast allen Fällen wird nach Ihrer Telefonnummer gefragt. Geben Sie diese an, wird Ihr Festnetz oder Smartphone in der nächsten Zeit nicht mehr stillstehen.

In der Schweiz ist Telefonmarketing nämlich grundsätzlich erlaubt. Seit dem 01. April 2012 kann sich die Schweizer Bevölkerung jedoch gegen ungefragte Werbeanrufe und lästigen Telefonterror wehren. Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet Werbeanrufe gegen den Willen des Konsumenten.

Wer also trotz dem Sternchen-Vermerk im Schweizer Telefonbuch telefonisch mit Werbung bedrängt wird, sollte sich gegen diese Werbemassnahmen am Telefon wehren. Der Gang vor Gericht kostet den Konsumenten jedoch Nerven und Zeit. Wer sich den Ärger sparen möchte, sollte daher im Vorfeld aktiv werden und Werbeanrufer in die Wüste schicken.

Mittel gegen Werbung

Installieren Sie beispielsweise eine Telefonanlage, mit der Sie bestimmte Rufnummern in Zukunft blockieren können. So halten Sie lästige und unseriöse Werbeanrufer fern. Technischer Schutz gegen nerviges Telefonmarketing rutscht in der Schweiz immer mehr ins Rampenlicht.

Für Telefonmarketingzwecke wird sowohl das Festnetz als auch Ihre mobile Telefonnummer genutzt. Technischen Schutz gegen zeitraubende Werbeanrufe gibt es auch für Ihr Smartphone einfach als App zum Herunterladen. So kann Telefonmarketing zumindest auf ein Minimum reduziert werden.

Übrigens: Automatisierte Massenwerbung – auch Spamming genannt – bei der Sie nicht einmal persönlichen Kontakt zum Werbeanrufer haben, sind verboten. Telefonische Kundenwerbung muss die gesetzlichen Vorschriften einhalten. Nur dann bringen Werbeanrufer ihre Waren und Dienstleistungen auf dem seriösen Wege an den Mann bzw. an die Frau.

Fernabsatzgeschäfte

Vorsicht – Kaufverträge am Telefon

Heutzutage werden auch in der Schweiz immer mehr Kaufabschlüsse per Internet oder Telefon getätigt. Telefonische Kaufverträge und Onlinegeschäfte – oder auch Fernabsatzgeschäfte genannt – sind einfach, schnell und unkompliziert. Doch den Vorteilen stehen auch Risiken gegenüber.

Unseriöse Werbeverteiler und Ganoven nutzen die unpersönlichen Kommunikationswege, wie Festnetz, Smartphone und Internet ebenfalls mit Vorliebe. Während sich sonst Käufer und Verkäufer gegenseitig in die Augen schauen, wird beim Fernabsatzgeschäft der Kauf unpersönlich per Mausklick oder telefonischer Zusage abgewickelt.

Telefonische Werbeversuche sollten Sie vor allem dann abblocken, wenn Sie die werbende Firma nicht kennen. Gehen Sie auf telefonische Werbeanrufe gar nicht erst ein. Schützen Sie sich aktiv vor bedrängenden Stalking-Anrufen, Telefonterror und ungefragter Werbung am Telefon. Es ist der beste Schutz vor ungewollten Rechnungen und Kontoabbuchungen, Werbeanrufe auf Ihr Festnetz oder Ihr Smartphone generell zu blockieren.

Schweiz – Widerruf beim telefonischen Kauf?

Trotz diverser Aufklärungsversuche der Experten fallen immer noch viele Bürger auf die Werbemasche am Telefon herein. Die Branche der Werbeanrufe boomt wie eh und je. In Deutschland und der restlichen EU besteht für Kaufverträge, die am Telefon geschlossen wurden, ein 14-tägiges Widerrufsrecht. In der Schweizer Heimat stellt sich die rechtliche Lage für Kaufverträge am Telefon oder im Internet etwas anders dar.

Das geltende Schweizer Obligationenrecht (OR) kennt ein Widerrufsrecht nämlich nur für Haustürgeschäfte und spezielle Vertragstypen. Seit Juni 2014 besteht für Fernabsatzgeschäfte ein Widerrufsrecht in der EU. Doch auch die Schweizer Bevölkerung ist stark auf telefonischen Einkauf und Onlinegeschäfte im In- und Ausland ausgerichtet.

Eine gesetzliche Regelung muss also auch in der Schweiz unbedingt gefunden werden, damit Konsumenten aus der Schweiz der restlichen EU gleich gestellt werden. Eine entsprechende Anpassung der Gesetzgebung bezüglich des Widerrufsrechts für Kaufverträge am Telefon und im Internet ist per 01. Januar 2016 zu erwarten.

Werbeanrufe blockieren

Unerlaubte Werbung am Telefon

Werbeanrufe, Abofallen und Glücksspielangebote – Werbeverteiler aus der Schweiz oder dem Ausland setzen gezielt Call Center darauf an, Schweizer Bürger mit Werbung am Telefon zu belästigen. Wehren Sie sich gegen lästigen Telefonterror! Auch Ping-Anrufe oder Lockanrufe, die nach einmaligem Anklingeln einen Anruf in Abwesenheit auf dem Handy hinterlassen, zählen zu den Betrugsanrufen.

Viele Schweizer rufen den Anrufer aus Neugier oder Anstand zurück – zu überhöhten Anrufkosten. Kennen Sie Ihren aufdringlichen Werbeanrufer, können Sie ihn gerichtlich dazu bewegen, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. So garantiert er Ihnen, ungefragte Werbeanrufe künftig zu unterlassen. Bei Verstoss können Sie dann eine Unterlassungsklage androhen bzw. durchsetzen. So werden belästigende Telefonanrufe für den aufdringlichen Werbeverteiler teuer.

Übrigens: Haben Sie sich so in der Werbeszene einen Namen als Werbegegner gemacht, landen Sie auf der „schwarzen Liste der Werbeverweigerer“. Diese werden unter den Call Center-Betreibern ebenso verkauft, wie Listen potenzieller Werbekandidaten. So bleiben Ihnen künftig unseriöse Werbeanrufe weitestgehend erspart.

Technik, die Werbung blockiert

Werbeanrufe können Sie auch mit einer Telefonanlage, wie beispielsweise einer Fritz!-Box, blockieren. Werbeanrufe bestimmter Rufnummernbereiche oder mit unterdrückter Rufnummer laufen ins Leere. Von telefonischen Werbebotschaften werden Sie künftig nicht mehr belästigt.

Unterdrückte Telefonrufnummern werden auf diese Weise jedoch alle blockiert. So warten auch Freunde und Bekannte, die ihre Telefonnummer unterdrücken, vergebens auf Ihr offenes Ohr. Sie sollten also darüber nachdenken, unterdrückte Rufnummern eventuell auf einen internen Anrufbeantworter umzuleiten.

So haben Freunde und Kollegen immerhin noch die Möglichkeit, Ihnen eine Nachricht zu hinterlassen. Fällt die Anschaffung einer Telefonanlage aus bestimmten Gründen weg, können Sie auch einen kostenpflichtigen Service Ihres Telefonanbieters nutzen, der bestimmte Rufnummern von Werbeverteilern ebenfalls blockiert.

Spam – Müll per Mail

Elektronische Werbung – nein, danke!

Wo man geht und surft– im Alltag wird man mit Werbung an jeder Ecke überhäuft. Während der Erhalt unverlangter Werbeblättchen in  Schweizer Briefkästen nur nervig ist, können elektronische Werbe-Mails dagegen sogar Ihre Persönlichkeit bedrohen. Die Werbeflut unerwünschter E-Mails – auch Spam oder Junk genannt – hat in den letzten Jahren drastisch zugenommen.

Mittlerweile gibt es eine bunte Spam-Vielfalt, die von Spammern an Privatpersonen und Unternehmen versendet wird: Scam, Phising, Joe-Job, Hoax und Aktienspam – kaum ein Internetuser klagt nicht über Spamming und den elektronischen Werbemüll.

Als Internetuser und Besitzer einer E-Mail-Adresse sollten Sie daher sehr vorsichtig im World Wide Web unterwegs sein. Denn neben ungewollter Werbung im E-Mail-Fach, versuchen unseriöse Werbeverteiler ihr Glück auch gerne mit gefälschten Webseiten und Homepages. Werden persönliche Daten im Netz abgefragt, sollte Ihr virtuelles Auge stets wachsam sein.

Schutz vor Spamming

Ein weiterer Tipp der Spam-Experten: Kaufen Sie niemals Produkte online, die mit Spams beworben wurden. Erst wenn das Geschäft unseriöser Werbeverteiler unterm Strich erfolglos ist, werden Spammer ihr Handwerk niederlegen. Bis dahin sind die Listen der Spamverteiler jedoch äusserst begehrt, die mit Hilfe von Adressgeneratoren bevorzugt an bekannte Domains ihre Werbemails versenden.

Grundsätzlich gilt:

  • Dateianhänge und Links in Spam-Nachrichten sollten niemals angeklickt, sondern unverzüglich gelöscht werden.
  • Ein Spamfilter ist heutzutage ein Muss für jeden, der einen E-Mail Account besitzt.
  • Auch der gute, alte Kettenbrief ist heutzutage in der virtuellen Welt zuhause und gehört ebenfalls zum Spam-Müll.
  • Für die Kaufabwicklung in Online-Shops oder die Teilnahme an angeblich seriösen Gewinnspielen kann die Nutzung einer zweiten E-Mail-Adresse sinnvoll sein. So bleibt Ihre Hauptadresse länger sauber.

 

Tipps gegen den Telefonterror

Wie Sie sich vor lästigen Werbeanrufen schützen können

Die Schweizer Behörden sind alarmiert: Obwohl seit April 2012 Werbeanrufe von Unternehmen unter bestimmten Umständen strafrechtlich verfolgt werden können, ist die Flut solch lästiger Anrufe ungebrochen. Ominöse Unternehmen nutzen Briefkastenfirmen im Ausland, wechseln regelmässig ihre Rufnummern oder kontaktieren die ahnungslosen Konsumenten gar mit unterdrückter Telefonnummer. Eine Anzeige verläuft deshalb häufig ins Leere.

Doch inzwischen sind Sie dem nervenden Telefonterror nicht mehr hilflos ausgeliefert. Wenn Sie im Telefonbuch der Schweiz gelistet sind, können Sie Ihre Rufnummer über www.local.ch mit einem Sternchen versehen. Diese kleine Markierung unterrichtet Unternehmen davon, dass Sie keine Werbeanrufe erhalten möchten. Zudem bieten viele Telefonanbieter die Möglichkeit, bestimmte eingehende Telefonnummern bereits im System der Telefonanlage sperren zu lassen. Dazu gehören beispielsweise ausländische und unterdrückte Rufnummern. Dieselbe Funktion finden Sie auch bei neueren Telefonen.

Darüber hinaus bietet die Konsumenteninfo AG auf ihrer Website eine hilfreiche Liste, in der Sie die Telefonnummern von bekannten Callcentern einsehen können. Integrieren Sie diese Nummern in Ihre Blockierliste oder drehen Sie den Spiess einfach um: Über einen Anruf beim entsprechenden Callcenter können Sie verlangen, von deren Anrufliste gelöscht zu werden.

Nützen all diese Vorkehrungen nichts, nehmen die Allianz der Konsumentenschutzorganisationen oder das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) gern Ihre Beschwerde entgegen.

Tipps gegen Betrüger

Vorsicht vor Telefonbetrügern

Wenn das Telefon ungefragt klingelt, empfinden dies die meisten Menschen als störend. Unerwünschte Werbeanrufe nerven, sind aber in der Regel harmlos und lassen sich durch Massnahmen wie einen Stern-Eintrag im Telefonbuch umgehen. Anders sieht es bei unerwünschten Anrufen und Telefonterror von Telefonbetrügern aus. Von dem Enkeltrick, bei dem ahnungslose ältere Menschen um ihr Erspartes gebracht werden, haben Sie vermutlich schon häufig gehört.

Er ist aber nur eine der Maschen, mit denen Telefonbetrüger die Angerufenen hinters Licht führen wollen. Häufig geht es darum, vom Angerufenen private Daten zu erschleichen. Die Telefonbetrüger geben sich als regionale Behörden aus, benachrichtigen Sie über einen vermeintlichen Gewinn oder versprechen die Behebung von Problemen der Internetsicherheit gegen eine saftige Gebühr. Besonders dreist sind Telefonbetrüger, die ein Mittel gegen unerwünschte Telefonanrufe versprechen – selbstverständlich nicht kostenlos.

Haben Sie einen verdächtigen Anrufer am Apparat, sollten Sie besonders wachsam sein. Spätestens, wenn der potentielle Telefonbetrüger auf Daten drängt, aber im Gegenzug weder etwas über seine Firma preisgibt noch darüber, wie er an Ihre Nummer gekommen ist, sollten Sie das Gespräch umgehend beenden.

Fünf Tipps gegen lästiges Dialogmarketing am Telefon

  1. Lassen Sie sich nie in ein Gespräch verwickeln. Bringen Sie rasch zum Ausdruck, dass Sie kein Interesse haben und beenden Sie das Gespräch durch Auflegen.
  2. Fordern Sie den Anrufer dazu auf, Ihre Telefonnummer in der Liste des Unternehmens zu löschen. Der Datenschutz in der Schweiz gibt Ihnen das Recht auf Löschung. Erwähnen Sie gern den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). Hilfreiche Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Website des EDÖB.
  3. Achten Sie stets auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, wenn Sie bei Gewinnspielen oder Umfragen teilnehmen. Häufig gibt es eine Klausel, die die Firmen berechtigt, Ihre Daten an Dritte weiterzugeben.
  4. Kontaktieren Sie Ihren Telefonanbieter. Viele Anbieter bieten Ihnen die Möglichkeit, eingehende Anrufe mit unterdrückter Telefonnummer und unerwünschte Nummern zu sperren.
  5. Seit dem 1. April 2012 können sich Konsumenten in der Schweiz gegen unseriöse und lästige Werbemassnahmen am Telefon auch rechtlich zur Wehr setzen. Kennzeichnen Sie Ihren Telefonbucheintrag über local.ch mit einem Sternchen. Mit dem Sternsymbol zeigen Sie, dass Sie keine Werbeanrufe wünschen. Sollten Sie trotzdem weiterhin kontaktiert werden, legen Sie beim Staatssekretariat für Wirtschaft Beschwerde ein.

Konsumentenschutz vor unerwünschter Werbung

Das revidierte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in der Schweiz

Seit dem 1. April 2012 gilt das revidierte UWG in der Schweiz. Nach Deutschland und Österreich schützt seither auch der Schweizer Bund seine Konsumenten in besonderem Masse vor unlauteren Methoden im Wettbewerb. Über ein Sternsymbol können Konsumenten im Telefonbucheintrag kennzeichnen lassen, dass sie keine Werbemassnahmen per Telefon wünschen. Über die Website local.ch lässt sich das Sternchen selbstständig setzen oder kann über eine kostenlose Rufnummer (0800 86 80 86) aktiviert werden.

Ausserdem ist es Internetanbietern nun verboten, ihre Identität bei Werbemails zu verschleiern. Auch ominöse Postsendungen zum Eintrag in Firmenregister oder Angebote zu Inseraten ohne Preise und Laufzeiten sind laut der Ergänzung des Gesetzes verboten. Bei Verstössen droht eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren, auch empfindliche Geldstrafen sind vorgesehen.

Um sich gegen unlautere Werbung zur Wehr zu setzen, können betroffene Konsumenten Beschwerde beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) einlegen. Das SECO ist sowohl dazu berechtigt, bei Missachtung der Sterneinträge Klage einzureichen, als auch bei unlauteren Geschäftspraktiken, wie zum Beispiel Werbeversprechen oder unseriösen Verkaufsfahrten, einzugreifen. Voraussetzung für eine Klage sind mindestens 20 Meldungen. Betroffene finden entsprechende Formulare zur Beschwerde auf der Website des Staatssekretariats.