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Tag Archives: Telefonmarketing

Gesetz zu Telefongeschäften

Widerrufsrecht: Kauf am Telefon

Unseriöse Werbeanrufer und lästiges Telefonmarketing haben in den letzten Jahren in der Schweiz drastisch zugenommen. Ein Gesetzesentwurf zum Schutz Schweizer Konsumenten vor Telefonabzockern war längst überfällig. Jetzt werden Werbeanrufern und Telefonabzockern endlich erste Steine in den Weg gelegt.

Eine Änderung des Schweizer Obligationenrechts soll Konsumenten im Telefonhandel besser schützen. Ein 7-tägiges Widerrufsrecht bestand in der Schweiz lange Zeit nur für sogenannte Haustürgeschäfte. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht für Geschäfte am Telefon schützt Konsumenten jetzt deutlich besser vor Telefonabzockern.

Bereits seit Juni 2014 gilt ein allgemeines Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen in der EU. Demnach besteht für Konsumenten der EU schon längst ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Telefon- und Internetkäufen. in der Schweiz haben sich National- und Ständerat im Juni 2015 nun auch geeinigt – zumindest für Geschäfte am Telefon.

Schutz vor Werbeanrufen

Für das Widerrufsrecht gelten Einschränkungen: So gilt das Widerrufsrecht nur für Produkte mit langer Haltbarkeit und nur für Telefongeschäfte über 100 CHF. Pauschalreisen, Autovermietung und Finanzdienstleistungen sind ebenfalls ausgeschlossen. Denn: Auf der einen Seite steht auch der Schutz der Unternehmen, die seriöse Produkte am Telefon vertreiben.

Konsumenten bestellen Produkte, nutzen diese kurze Zeit und senden sie wieder zurück. Auf der anderen Seite stehen Schweizer Konsumenten, denen durch illegale Werbeanrufe und aufdringliches Telefonmarketing das Geld aus der Tasche gezogen wird. Konsumentenschutz beginnt mit dem Widerrufsrecht für Telefonkäufe.

Konsumentenschutz basiert aber auch auf informierten Konsumenten, die sich gegen unseriöses Telefonmarketing, Callcenter-Attacken und lästige Werbeanrufer wehren. Informierte Konsumenten kennen technische Möglichkeiten und dreiste Telefonabzocker-Fallen der Telefon-Mafia. So reagieren Schweizer Behörden Tag für Tag auf zahlreiche Werbebeschwerden der Schweizer Bevölkerung mit rechtlichen Schritten.

Geschäft mit Werbeanrufen

Beschwerderecht bei Werbeanrufen

Schweizer Behörden bestätigen: Immer mehr Konsumenten machen von Ihrem Beschwerderecht gegen unerwünschte Werbeanrufe Gebrauch. Seit dem 01.April 2012 sind Werbeanrufe trotz Sterneintrag im Schweizer Telefonbuch strafbar. Die Aufklärung im Bereich Werbeterror und Schutz vor unerwünschten Werbeanrufen läuft in der Schweiz auf Hochtouren.

Konsumenten gehen auf die Barrikaden und wehren sich gegen lästiges Telefonmarketing. Schweizer Behörden versuchen mit Abmahnungen und Klagen gegen unseriöse Werbeanrufer und Callcenter vorzugehen. Seit April 2012 bis Mitte des Jahres 2015 wurden über 20.000 Beschwerden wegen unerwünschtem Telefonmarketing aufgenommen.

Anti-Werbeterror-Spezialisten fassen zusammen: Die Aktivität der Telefonmarketing-Unternehmen ist weiterhin sehr hoch. Werbeanrufer lassen sich neue Methoden einfallen, um Konsumenten in der Schweiz zu terrorisieren. So kommen immer mehr Werbeanrufe mittlerweile aus dem Ausland.

Werbeanrufe aus dem Ausland

Bei Werbeanrufen aus dem Ausland ist die Strafverfolgung meist schwierig. Häufig handelt es sich um illegale Briefkastenfirmen, die ständig ihre Rufnummern wechseln. Zudem bombardieren Werbeanrufer Ihre Telefonopfer vermehrt auf dem Handy. Über Lockanrufe und SMS-Terror wird versucht, den Konsumenten das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Einige Werbeanrufer nutzen technische Hilfsmittel, um ihre Trefferquote zu optimieren. So werden Computer eingesetzt, die automatisch Rufnummer anwählen und versuchen, Gesprächsverbindungen herzustellen. Da die Preise für Handytelefonate weiter sinken, werden auch Werbeanrufe auf Handys immer attraktiver.

Das Geschäft mit Werbeanrufen ist lukrativ. So geht die „Aargauer Zeitung“ davon aus, dass im Jahr 2014 rund 23 Millionen Franken an Callcenter und Werbeanrufer gezahlt wurden – allein im Bereich der Krankenversicherung. Solange Behörden die Telefon-Mafia nur langsam in den Griff bekommen, sind Konsumenten selbst gefragt. Schützen Sie sich vor unerlaubter Telefonwerbung – schützen Sie Ihre Privatsphäre!

Tipps gegen Telefonmarketing

Stop das Telefonmarketing!

100%-iger Schutz vor lästiger Telefonwerbung ist nahezu unmöglich, dennoch können Sie sich als Konsument vor unerwünschten Werbeanrufern weitestgehend schützen. Und dies sollten Sie auch tun, denn lästige Werbeanrufe sind ein Eingriff in Ihre Privatsphäre. Werbeanrufer, die Sie gegen Ihren Willen anrufen, handeln unseriös und machen sich strafbar.

Nach dem Sterneintrag im Schweizer Telefonbuch können Sie auch aktiv das Gespräch mit dem Werbeanrufer suchen. Verlangen Sie von dem Callcenter oder der Telefonmarketingfirma, die Sie mit unerwünschten Werbeanrufen attackiert, dass Ihre Rufnummer aus der Anrufliste gelöscht wird.

Seien Sie immer auf der Hut, wenn Sie bei Gewinnspielen teilnehmen, die nach Ihrer Rufnummer verlangen. In der Regel sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nämlich vor, dass die Telefonmarketingfirma Ihre Rufnummer zu Werbezwecken nutzen darf. Auch dem unseriösen Handel mit Rufnummern sind heutzutage kaum Grenzen gesetzt.

Werbeanrufer einfach blockieren

Sind diese Anti-Werbeterror-Massnahmen erfolglos, so gibt es die Möglichkeit, Webeanrufer aktiv zu blockieren. Mit einer entsprechenden Telefonanlage blockieren Sie bestimmte Rufnummern, Rufnummern aus bestimmten Regionen und Rufnummern aus dem Ausland.

Eine Rufnummern-Sperre lässt sich selbstverständlich auch jederzeit wieder aufheben. Mit dieser technischen Möglichkeit bestimmen Sie selbst, wie erfolgreich lästige Werbeanrufer bei Ihnen sind. Sie bestimmen, wer Sie auf Ihrem Festnetz oder Ihrem Smartphone zu welcher Tageszeit erreichen darf.

Die Praxis zeigt: Neben dem Festnetz greift die Telefon-Mafia immer häufiger zu Handynummern. Denn: Über Smartphones sind Konsumenten meist besser erreichbar. Ein Smartphone bietet zudem auch die Möglichkeit, Werbeabsichten per SMS abzusenden. Eine Anti-Werbeanruf-App ist daher in jedem Fall sinnvoll, wenn Ihr Smartphone nur noch im Lautlos-Modus zur Ruhe kommt.

Werbeanruf & Telefonbetrug

Ursachen für Telefonmarketing

Die Gründe für ungewollte und lästige Werbeanrufe auf dem Festnetz und Smartphone sind vielfältig. Während Unternehmen häufig Callcenter für ihre Telefonwerbung einsetzen, um Versicherungen oder Zeitungsabonnements zu verkaufen, verbergen sich hinter manchen unbekannten Rufnummern auch dubiose Briefkastenfirmen.

Hierbei handelt es sich dann weniger um Telefonwerbung, als vielmehr um dreiste Telefonabzocke. Solche Briefkastenfirmen wechseln ständig ihre Rufnummern. Sie verschaffen sich persönliche Daten der Schweizer Bevölkerung auf unseriöse Art und Weise. Sie nutzen unvertretbare Mittel, um Konsumenten am Telefon abzuzocken und zu terrorisieren. Sie stalken und belästigen ihre Telefonopfer.

Hier gilt es, aktiv einen Riegel vorzuschieben. Sie können als Konsument ungewünschte Werbeanrufe verhindern bzw. blockieren. Doch im ersten Schritt ist es wichtig, dass Sie vorsichtig mit der Bekanntgabe Ihrer Festnetznummer und Handynummer sind.

Methoden gegen Werbeanrufe

Im Vorfeld können Sie eine grosse Anzahl an Werbeanrufen vermeiden, indem Sie Ihre Telefonnummer nur im Freundes- und Bekanntenkreis weitergeben. Löschen Sie Ihre Telefonnummer im Schweizer Telefonbuch oder versehen sie diese zumindest mit einem Sterneintrag. Vermeiden Sie die Bekanntgabe Ihrer Rufnummern bei Preisausschreiben, Gewinnspielen und Käufen sowie Vergleichen im Internet.

Geben Sie stattdessen undefinierbare Zahlenkombinationen ein oder nutzen Sie spezielle Rufnummern-Services. Hierbei geben Unternehmen ihre Rufnummer kostenlos an Sie weiter, die Sie dann für solche Zwecke nutzen können. Unter dem Deckmantel einer Handynummer verbirgt sich lediglich eine Bandansage, die Werbeanrufer schnurstracks gegen eine Wand laufen lässt.

Nutzen Sie Anti-Werbeterror-Communities und Anti-Werbeterror-Apps für Ihr Smartphone. Blockieren Sie Rufnummern auf Ihrem Festnetz mit einer speziellen Telefonanlage. Melden Sie dubiose, unseriöse und lästige Rufnummern und schützen Sie so sich, Ihre Familie und andere Schweizer Konsumenten vor nervigen Werbenanrufen.

Nerviges Telefonmarketing

Werbeanrufe trotz Sterneintrag

Lästige Werbeanrufer und ungewolltes Telefonmarketing nehmen in der Schweiz weiter zu. Grundsätzlich ist telefonische Kundenwerbung in der Schweiz auch erlaubt. Nur dann, wenn der Konsument sich aktiv gegen Werbeanrufe und Telefonmarketing ausspricht, ist Telefonmarketing rechtswidrig.

Unternehmen sehen grosse Verkaufschancen darin, Callcenter mit der Durchführung von Werbeanrufen zu beauftragen. Die Technik unterstützt den Telefonterror, wo es nur geht. Ungewolltes Telefonmarketing ist gesetzlich verboten, doch nur manche Callcenter halten sich wirklich daran.

Als Konsument können Sie sich schützen, in dem Sie einen Sterneintrag im Schweizer Telefonbuch vornehmen lassen. Daran müssen sich Callcenter halten. Werden Sie trotz Sterneintrag von lästigen Werbeanrufern bedrängt, gehen Sie gegen das Callcenter vor. Nur wer aktiv gegen Telefonmarketing vorgeht und auch eine Werbesperre nutzt, unterbindet langfristig ungewolltes Telefonmarketing.

Mittel gegen Werbeanrufe

Gehen Sie sehr behutsam mit der Weitergabe Ihrer Telefonnummer um. Gewinnspiele und Kaufabwicklungen, bei denen die Angabe Ihrer Rufnummer notwendig ist, sind mit Vorsicht zu geniessen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten nämlich in den meisten Fällen eine Klausel. Diese berechtigt Unternehmen dazu, Ihre Rufnummer für Werbezwecke zu nutzen.

Eine sehr wirkungsvolle Methode gegen telefonische Kundenwerbung sind spezielle Telefonanlagen. Mit diesen Anti-Werbung-Geräten können Sie auf Knopfdruck bestimmte Rufnummern einfach sperren. Blockieren Sie Rufnummern aus bestimmten Regionen oder auch anonyme Anrufer.

Ganz leicht lässt sich diese Anrufsperre selbstverständlich auch jederzeit wieder aufheben. Bestimmen Sie selbst, welche Anrufer bei Ihnen klingeln dürfen. Lassen Sie nervige Werbeanrufer einfach gegen die Wand laufen. So kehrt wieder Ruhe in Ihren Alltag. Befreien Sie sich und Ihre Familie vor lästiger Telefonwerbung.

Telefonwerbung

Telefonwerbung ist unerwünscht!

Der Verkauf von Produkten und Dienstleistungen am Telefon ist nervig und lästig. Werbeanrufer lassen sich oft nur schwer abwimmeln. Auch wenn Sie den Telefonhörer einfach auflegen, das ist kein wirksamer Schutz vor Telefonwerbung. Callcenter und Werbeanrufer werden ihr Glück zu einem anderen Zeitpunkt noch einmal versuchen.

Es gibt eine Möglichkeit, sich von Telefonwerbung zu befreien. Neben dem Sterneintrag im Schweizer Telefonbuch gibt es auch technische Möglichkeiten, die weitaus erfolgversprechender sind. Einen Werbeanruf-Blocker gibt es fürs Festnetz ebenso wie für Ihr Smartphone.

Ihr Smartphone schützen Sie einfach mit der Stalktel-App. Für Ihr Festnetz gibt es ein entsprechendes Blockier-Gerät. Neben Telefonwerbung können Sie dann auf einen Knopfdruck jede Telefonnummer blockieren. Mit dem Werbeanruf-Blocker bestimmen Sie, welcher Anrufer Sie erreichen darf.

Stop das Verkaufen am Telefon

Sie möchten als Konsument selbst entscheiden, welche Produkte und Dienstleistungen Sie kaufen. Für eine Kaufentscheidung ist eine gewisse Bedenkzeit wichtig. Telefonwerbung in der Schweiz zielt in der Regel darauf ab, ein Geschäft am Telefon abzuwickeln. Sie werden als Konsument am Telefon einfach überrumpelt.

Schnell kann aus einem anfänglichen „Nein“ am Telefon, dann doch ein „Ja“ werden. Ehe Sie sich versehen, haben Sie am Telefon einen Kauf getätigt, über den Sie sich im nächsten Moment bereits ärgern. Sagen Sie daher im Vorfeld „Stop – das möchte ich selbst entscheiden!“

„Stop – das Gespräch am Telefon möchte ich nicht,“ diesen Satz bekommen nur wenige Konsumenten wirklich über die Lippen. Viele lassen sich dann doch in ein Verkaufsgespräch am Telefon verwickeln. Expertentipp: Wer Telefonwerbung im Vorfeld ablehnt, Werbeanrufer gezielt blockiert, spart unterm Strich bares Geld und viele Nerven.

Gegen Verkauf am Telefon

Tricks gegen Telefonverkäufer

Wenn der Werbeanrufer dreimal klingelt… Die meisten Betroffenen möchten lästige Telefonverkäufer schnell abwimmeln. Auflegen ist die einfachste Variante, um unerwünschte Werbeanrufe ins Aus zu katapultieren. Doch Telefonmarketing-Experten wissen – es gibt effektive Methoden, den Werbeanrufer auch künftig zu vergraulen.

In der Regel legen Unternehmen ihr Telefonmarketing in die Hände der Servicedienstleister und Callcenter. Telefonverkäufer haben strikte Verkaufsziele beim Telefonmarketing. Unnötig lange Werbegespräche hindern den Telefonverkäufer daran, seine gesteckten Verkaufsziele schnell zu erreichen.

Verwickeln Sie daher einen Werbeanrufer in lange Verkaufsgespräche. Lassen Sie sich niemals auf Diskussionen ein. Antworten Sie mit Gegenfragen. Der Werbeanrufer wird Sie bei seiner nächsten Telefonmarketing-Aktion gerne von seiner Liste streichen. Sie kosten ihn nämlich wertvolle Zeit und Nerven.

Trick 17: Hinhalten statt abschalten

Krankenkassen-Vertreter werden sich auch durch schwere Krankheitsbilder davon abhalten lassen, Sie bei der nächsten telefonischen Verkaufsaktion wieder ins Visier zu nehmen. Beliebt ist auch, den Telefonverkäufer darauf hinzuweisen, dass Ihr Vormund bei einem Kauf das letzte Wort hat.

Greifen Sie tief in die Trickkiste. Denn Fakt ist: Läuft ein Verkaufsgespräch nicht nach Plan, verlieren Werbeanrufer im Nu das Interesse an Ihnen. Diese Fragen und Aussagen bringen Telefonverkäufer früher oder später zur Weissglut:

• Wie lange sind Sie schon im Telefonmarketing tätig?
• Gefällt Ihnen der Verkauf am Telefon?
• Wie viel verdienen Sie als Telefonverkäufer?
• Warum möchten Sie meine Fragen nicht beantworten?

Ist Ihnen diese Aktion zu aufwendig, gibt es natürlich immer noch die Möglichkeit, bestimmte Rufnummern über den Telprotector einfach zu blockieren. Sie können auch Anrufe mit unterdrückter Rufnummer auf Ihre Mailbox leiten. Die Rufnummernblockierung kann individuell gestaltet werden.

Telefonmarketing

Keine Lust auf Telefonmarketing

Sie haben an einem Gewinnspiel, Wettbewerb, einer Umfrage teilgenommen oder einfach einen Einkauf am Telefon oder im Internet getätigt: In fast allen Fällen wird nach Ihrer Telefonnummer gefragt. Geben Sie diese an, wird Ihr Festnetz oder Smartphone in der nächsten Zeit nicht mehr stillstehen.

In der Schweiz ist Telefonmarketing nämlich grundsätzlich erlaubt. Seit dem 01. April 2012 kann sich die Schweizer Bevölkerung jedoch gegen ungefragte Werbeanrufe und lästigen Telefonterror wehren. Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet Werbeanrufe gegen den Willen des Konsumenten.

Wer also trotz dem Sternchen-Vermerk im Schweizer Telefonbuch telefonisch mit Werbung bedrängt wird, sollte sich gegen diese Werbemassnahmen am Telefon wehren. Der Gang vor Gericht kostet den Konsumenten jedoch Nerven und Zeit. Wer sich den Ärger sparen möchte, sollte daher im Vorfeld aktiv werden und Werbeanrufer in die Wüste schicken.

Mittel gegen Werbung

Installieren Sie beispielsweise eine Telefonanlage, mit der Sie bestimmte Rufnummern in Zukunft blockieren können. So halten Sie lästige und unseriöse Werbeanrufer fern. Technischer Schutz gegen nerviges Telefonmarketing rutscht in der Schweiz immer mehr ins Rampenlicht.

Für Telefonmarketingzwecke wird sowohl das Festnetz als auch Ihre mobile Telefonnummer genutzt. Technischen Schutz gegen zeitraubende Werbeanrufe gibt es auch für Ihr Smartphone einfach als App zum Herunterladen. So kann Telefonmarketing zumindest auf ein Minimum reduziert werden.

Übrigens: Automatisierte Massenwerbung – auch Spamming genannt – bei der Sie nicht einmal persönlichen Kontakt zum Werbeanrufer haben, sind verboten. Telefonische Kundenwerbung muss die gesetzlichen Vorschriften einhalten. Nur dann bringen Werbeanrufer ihre Waren und Dienstleistungen auf dem seriösen Wege an den Mann bzw. an die Frau.