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Stopp – illegale Werbeanrufe

Telefon-Terror-Warnung

Lästige Werbeanrufe erreichen uns am Wochenende und am Feierabend. Unerwünschtes Telefonmarketing erreicht uns, obwohl wir unsere Rufnummer im Schweizer Telefonbuch mit dem Sterneintrag versehen haben. Wie kann das sein? Seit dem 01. April 2012 machen sich Telefonmarketingfirmen strafbar, wenn Sie gegen den Willen der Konsumenten den Werbeterror starten.

Vielen Telefonmarketing-Unternehmen ist das allerdings gleichgültig. Zu lukrativ ist doch das illegale Geschäft mit den Werbeanrufern und Callcentern. Zu gross sind die technischen Möglichkeiten, das wahre „Ich“ zu vertuschen. So kribbelt es vielen Telefonbetrügern in den Fingern. Sie melden zwielichtige Briefkastenfirmen an, bunkern hunderte von Rufnummern und wechseln Ihre Rufnummer in regelmässigen Abständen.

Schweizer Behörden kommen an ihre Grenzen. Täglich erreichen zahlreiche Werbebeschwerden Schweizer Konsumenten die Behörden. Diese reagieren zwar mit Strafanzeigen und Abmahnungen, doch das ist häufig nur ein Tropfen auf den heissen Stein. Wird ein Telefonmarketingunternehmen auf der einen Seite aufgedeckt, entstehen über Nacht auf der anderen Seite mehrere neue.

Werbeanrufe blockieren & langfristig stoppen

Werbeanrufe werden vermehrt aus dem Ausland getätigt. Eine Verfolgung dieser unseriösen Werbeanrufe ist daher selten erfolgreich. Da sind Konsumenten in der Schweiz selbst gefragt. Sie haben es schliesslich in der Hand, wer Sie erreichen darf und welcher Anrufer blockiert wird.

Es gibt spezielle Telefonanlagen und Anti-Werbung-Apps für das Smartphone, die unerwünschte Werbeanrufe und auch private Stalkinganrufe einfach blockieren. Ein aktives „Stop“ – das ist das einzige, das Ihnen auf Dauer Ruhe in den Alltag bringt.

Anti-Werbeterror-Experten raten: Nutzen Sie technische Möglichkeiten, die Ihnen als Konsument im Kampf gegen Werbeanrufer und lästiges Telefonmarketing zur Verfügung stehen. Werbeanrufe sind nämlich einerseits lästig und können Sie auf der anderen Seite auch finanziell belasten.

Geschäft mit Werbeanrufen

Beschwerderecht bei Werbeanrufen

Schweizer Behörden bestätigen: Immer mehr Konsumenten machen von Ihrem Beschwerderecht gegen unerwünschte Werbeanrufe Gebrauch. Seit dem 01.April 2012 sind Werbeanrufe trotz Sterneintrag im Schweizer Telefonbuch strafbar. Die Aufklärung im Bereich Werbeterror und Schutz vor unerwünschten Werbeanrufen läuft in der Schweiz auf Hochtouren.

Konsumenten gehen auf die Barrikaden und wehren sich gegen lästiges Telefonmarketing. Schweizer Behörden versuchen mit Abmahnungen und Klagen gegen unseriöse Werbeanrufer und Callcenter vorzugehen. Seit April 2012 bis Mitte des Jahres 2015 wurden über 20.000 Beschwerden wegen unerwünschtem Telefonmarketing aufgenommen.

Anti-Werbeterror-Spezialisten fassen zusammen: Die Aktivität der Telefonmarketing-Unternehmen ist weiterhin sehr hoch. Werbeanrufer lassen sich neue Methoden einfallen, um Konsumenten in der Schweiz zu terrorisieren. So kommen immer mehr Werbeanrufe mittlerweile aus dem Ausland.

Werbeanrufe aus dem Ausland

Bei Werbeanrufen aus dem Ausland ist die Strafverfolgung meist schwierig. Häufig handelt es sich um illegale Briefkastenfirmen, die ständig ihre Rufnummern wechseln. Zudem bombardieren Werbeanrufer Ihre Telefonopfer vermehrt auf dem Handy. Über Lockanrufe und SMS-Terror wird versucht, den Konsumenten das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Einige Werbeanrufer nutzen technische Hilfsmittel, um ihre Trefferquote zu optimieren. So werden Computer eingesetzt, die automatisch Rufnummer anwählen und versuchen, Gesprächsverbindungen herzustellen. Da die Preise für Handytelefonate weiter sinken, werden auch Werbeanrufe auf Handys immer attraktiver.

Das Geschäft mit Werbeanrufen ist lukrativ. So geht die „Aargauer Zeitung“ davon aus, dass im Jahr 2014 rund 23 Millionen Franken an Callcenter und Werbeanrufer gezahlt wurden – allein im Bereich der Krankenversicherung. Solange Behörden die Telefon-Mafia nur langsam in den Griff bekommen, sind Konsumenten selbst gefragt. Schützen Sie sich vor unerlaubter Telefonwerbung – schützen Sie Ihre Privatsphäre!

Werbeanrufe stoppen

Wie Sie Werbeanrufer vergraulen

Nervige Telefonwerbung kostet Sie wertvolle Zeit und Nerven. Doch Telefonspam, Telefonterror und Telefonmarketing nehmen in der Schweiz weiter zu. Es ist an der Zeit, sich als Konsumenten gegen unerlaubte Telefonwerbung zu wehren. Wir geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie sich für Werbeanrufer uninteressant machen:

Lassen Sie bei unbekannten oder anonymen Anrufern das Telefon einfach klingeln. Allerdings schlagen Sie mit diesem Verhalten Werbeanrufer keineswegs in die Flucht. Der Anrufer wird zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal Ihre Rufnummer wählen. Legen Sie den Telefonhörer dann ohne Worte einfach auf, spart das zumindest kostbare Nerven.

Weitere Möglichkeiten gegen unerlaubte Telefonwerbung vorzugehen, sind Ausreden wie „keine Zeit“, „falsch verbunden“ oder „kein Interesse“. So wimmeln Sie den Werbeanrufer ab, ohne dabei Zeit zu verlieren. Mit Fragen nach dem konkreten Grund des Anrufes oder dem Hinweis auf unerlaubte Telefonwerbung verunsichern Sie den Telefonverkäufer.

Langfristig gegen Telefonwerbung

Diese Tipps helfen Ihnen jedoch nur, den konkreten Werbeanrufer zu vergraulen. Doch dieses Telefonverhalten lässt in Zukunft Ihr Telefon weiter klingeln. Unerlaubte Telefonwerbung sollten Sie daher der Polizei oder dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO melden. Machen Sie den Rufnummernmissbrauch öffentlich.

Kündigen Sie auch dem unliebsamen Werbeanrufer gegenüber rechtliche Schritte an. Neben unzähligen Lösungen gegen nervige Telefonverkäufer gibt es jedoch auch einen bequemen Weg: Richten Sie eine Rufnummernsperre ein. So stoppen Sie ungewünschtes Telefonmarketing und vermeiden Werbeanrufe langfristig.

Mit der Rufnummernsperre schützen Sie sich effektiv vor Lockanrufen, Pinganrufen und unerlaubter Telefonwerbung. Denn leider übersehen einige Call Center immer noch den Sterneintrag im Schweizer Telefonbuch. Da ist Eigeninitiative gefragt!