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Gesetz zu Telefongeschäften

Widerrufsrecht: Kauf am Telefon

Unseriöse Werbeanrufer und lästiges Telefonmarketing haben in den letzten Jahren in der Schweiz drastisch zugenommen. Ein Gesetzesentwurf zum Schutz Schweizer Konsumenten vor Telefonabzockern war längst überfällig. Jetzt werden Werbeanrufern und Telefonabzockern endlich erste Steine in den Weg gelegt.

Eine Änderung des Schweizer Obligationenrechts soll Konsumenten im Telefonhandel besser schützen. Ein 7-tägiges Widerrufsrecht bestand in der Schweiz lange Zeit nur für sogenannte Haustürgeschäfte. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht für Geschäfte am Telefon schützt Konsumenten jetzt deutlich besser vor Telefonabzockern.

Bereits seit Juni 2014 gilt ein allgemeines Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen in der EU. Demnach besteht für Konsumenten der EU schon längst ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Telefon- und Internetkäufen. in der Schweiz haben sich National- und Ständerat im Juni 2015 nun auch geeinigt – zumindest für Geschäfte am Telefon.

Schutz vor Werbeanrufen

Für das Widerrufsrecht gelten Einschränkungen: So gilt das Widerrufsrecht nur für Produkte mit langer Haltbarkeit und nur für Telefongeschäfte über 100 CHF. Pauschalreisen, Autovermietung und Finanzdienstleistungen sind ebenfalls ausgeschlossen. Denn: Auf der einen Seite steht auch der Schutz der Unternehmen, die seriöse Produkte am Telefon vertreiben.

Konsumenten bestellen Produkte, nutzen diese kurze Zeit und senden sie wieder zurück. Auf der anderen Seite stehen Schweizer Konsumenten, denen durch illegale Werbeanrufe und aufdringliches Telefonmarketing das Geld aus der Tasche gezogen wird. Konsumentenschutz beginnt mit dem Widerrufsrecht für Telefonkäufe.

Konsumentenschutz basiert aber auch auf informierten Konsumenten, die sich gegen unseriöses Telefonmarketing, Callcenter-Attacken und lästige Werbeanrufer wehren. Informierte Konsumenten kennen technische Möglichkeiten und dreiste Telefonabzocker-Fallen der Telefon-Mafia. So reagieren Schweizer Behörden Tag für Tag auf zahlreiche Werbebeschwerden der Schweizer Bevölkerung mit rechtlichen Schritten.

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